AGB Nixverleih

1.Geltungsbereich/Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und
Model & Zweiradtechnik Stefan Flitz, Elbingerstr. 4, 26655 Westerstede
Telefon. 01719980092

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in Auftragsbestätigung oder Mietvertrag angegebenen Leistungen und Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Mietvertrag/Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Veranstaltungstag, Mietdauer, alle Kosten für Anlieferung, Aufbau sowie aller Mietpreise hervor.

3. Zahlungsbedingungen

Außer bei schriftlichen Vereinbarungen gelten folgende Regelungen:
Der Mietpreis unserer Artikel bezieht sich immer auf einen Veranstaltungstag, nicht auf 24 Stunden. Bei Anmietung unserer Artikel ist der fällige Mietbetrag per Vorkasse/ Überweisung vorab zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wird. Auf jeden Artikel fällt eine Kaution
an und wird vollumfänglich bei Rückgabe zurückerstattet, sofern keine schuldhaft verursachten Mängel wie Nässe, Schäden oder Schmutz an den Artikeln aufgetreten sind.

4. Worauf ist zu achten

– Bei Buchungen über Nacht ist die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz unserer Artikel
(z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus) zu sichern
– Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie
– Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
– ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
– Volljährige Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
– Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)
– Alle Mietartikel, vor allem unsere Hüpfburgen, werden bei der Rückgabe auf Funktion,
Sauberkeit und Schäden überprüft. Bei Rückgabe unserer Mietartikel müssen sich diese in
einem sauberen, trockenem und wie bei der Ausgabe einwandfreien Zustand befinden.
Müssen die zurückgegebenen Mietartikel gereinigt,getrocknet oder repariert werden, so
stellen wir dies dem Auftraggeber (Mieter) gesondert in Rechnung).
– Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte sollten Sie einen Defekt an unserem Artikeln feststellen, so müssen wir diesen vor oder unmittelbar bei Veranstaltungsbeginn
gemeldet bekommen, sodass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen
können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren und eine Erstattung des Geldes ist ausgeschlossen. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist der Betrieb sofort einzustellen. Hierzu ist bei einer Hüpfburg erst der Lüfter abzuschalten und diesen entsprechend vor Regen zu schützen.

5. Haftung/Gewährleistung

– Für absolute Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietartikeln haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert und dem bis zur Wiederbeschaffung anfallenden Verdienstausfall.
Dazu erklärt er eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben, die die Kosten u.U. übernimmt.
– Der Vermieter verpflichtet sich im Falle einer zu tätigenden Wiederbeschaffung, das so schnell wie möglich zu tun, um die anfallenden Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten.
– Ebenso haftet der Mieter bei Unfällen, so wie Personenschäden, die sich in seinem
Verantwortungsbereich (Mietdauer ab Lieferung/Abholung) ergeben und stellt den Vermieter von
Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden, dass nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen sondern nur z.B. der DIN EN 71. Da es dem Mieter bekannt ist, setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem Maße.

– Der Mieter versichert bei Vertragsabschluss, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, die ggf. entstandene Schäden aus der Veranstaltung, die nicht durch die Kaution reguliert werden können, übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind ausgeschlossen, solange nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
– Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
– Der Mieter trägt Sorge, dass unsere Artikel von einer erwachsenen Person mit klarem Verstand ständig beaufsichtigt werden.
– Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
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6. Schadensregulierung

Im Verantwortungsbereich des Mietnehmers entstandene Schäden und
Verunreinigungen werden über die Kaution reguliert
Verunreinigungen oder Nässe der Mietartikel werdenin voller Höhe mite der Kaution verrechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit abzusprechen, dass die Artikel vor Rückgabe vom Mieter getrocknet oder gereinigt werden.
Ist abzusehen, dass der Mietartikel nicht rechtzeitig wieder in einen für den nachfolgenden Mieter
akzeptablen (vermietbaren) Zustand zurückgeführt werden kann, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzlich den vollen Verdienstausfall über die vom schuldhaften Mieter hinterlegte Kaution oder über kurzfristige Forderungen abzurechnen, sollte der Betrag die hinterlegte Kaution übersteigen.

7. Datenschutzerklärung

Alle erhobenen persönlichen Informationen aus Verträgen und Mitteilungen über Email etc.
werden streng vertraulich behandelt. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.

8. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nichts anders vorgesehen in Westerstede

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt.
Mit seiner Unterschrift im Mietvertrag/Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Mieter den Mietartikel /die Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem, gesäubertem und trockenem(!) Zustand wieder zu verpacken und zu übergeben.
Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen. Die Kosten des Schadensfalles übernimmt der o. g. Mieter. Des Weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Artikels (Zeit der Reparatur/Reinigung) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens des Vermieters